1.1. Für die gesamte Geschäftsverbindung der  Decolite Werbe GmbH., FN 230409m mit Sitz in 1110 Wien, Rappachgasse 4 (im folgenden Auftragnehmer genannt), mit dem Geschäftspartner (im folgenden Aufraggeber genannt), gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird bzw. wenn sie z.B.: bei mündlichen oder fernmündlichen Verhandlungen nicht besonders erwähnt werden. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur rechtsverbindlich, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich, schriftlich,  zugestimmt hat. Alle bisherigen Bedingungen treten mit Vorliegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen außer Kraft. Bedingungen bzw. andere Vertragsbestimmungen, die mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, sind ungültig, auch wenn sie in den Unterlagen des Auftraggebers aufscheinen.
1.2. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich österreichischem Recht. Für die Anwendungen und Auslegungen der Vertragsbestimmungen gilt nachstehende Reihenfolge:
A) Der/Die individuelle(n) Vertrags- Angebotstexte samt Beilagen, ins besonders  der    zu erstellenden Freigabezeichnung.
B) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
C) Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB)
Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
1.3. Die Unwirksamkeit einzelner Teile diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. An de Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten je gesetzlichen Bestimmungen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bedingungen am nächsten kommen.
1.4. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zwischen dem Auftragnehmer und den Auftraggebern abzuschließenden Verträge und werden diesen schon jetzt zugrunde gelegt.

2.1. Alle Geschäftsbedingungen sind für den Auftragnehmer erst rechtsverbindlich, wenn sie durch diesen schriftlich bestätigt oder – bei einem vereinbarten Versand gemäß Punkt 5.3. – durch die ergänzenden Bedingungen,  des Angebots- und Auftragsabwicklung des Auftragnehmers, wie Angebots-, Lieferschein-, Rechnungs- und Freigabezeichnungen, etc. festgelegt sind. Gibt es keine Auftragsbestätigung gelten in jedem Fall die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie Bedingungen der jeweiligen Geschäftspapiere des Angebotes des Auftragnehmers.
2.2. Ein Schweigen des Auftragnehmers gilt niemals als Zustimmung zu, oder Annahme von, Erklärungen jeglicher Art. Mündliche Abreden, auch wenn sie mit den Vertretern des Auftragnehmers getroffen wurden, sind nicht rechtsverbindlich, sofern sie nicht schriftlich durch den Auftragnehmer bestätigt wurden.
2.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen der Auftraggeber sind für den Auftragnehmer auch dann unverbindlich, wenn dieser nicht ausdrücklich widersprochen hat. Die Lieferung ist keinesfalls als Annahme der allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers auszulegen. Durch die Auftragserteilung bzw. die Abnahme der Ware gibt der Auftraggeber sein Verständnis zur Geltung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers.
2.4. Zusatzvereinbarungen, Ergänzungen, Änderungen und eventuell anders lautende Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Auftragsnehmers. Mündliche oder telefonische Abmachungen erhalten erst Rechtsgültigkeit, wenn sie schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt wurden. Abweichungen von Plänen, Angaben, Basiswerten und sonstigen Vertrags- und Projektgrundlagen sind dem Auftragnehmer rechtzeitig schriftlich mitzuteilen und bedürfen zu ihrer Gültigkeit dessen schriftlicher Bestätigung.
2.5. Angebotsunterlagen  und Entwürfe dürfen ohne Zustimmung des Auftragnehmers weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Der Auftragnehmer behält sich die Eigentums- und Urheberrechte an diesen Unterlagen vor und kann diese jederzeit, ohne Angabe von Gründen, zurückfordern.
2.6. Die Überprüfung der für die vom Auftraggeber beauftragten Produkte hinsichtlich ihrer technischen Anforderungen, der Vorbemerkungen einer Ausschreibung, sowie die Prüfung auf deren gesetzlicher, baubehördlicher, technischer und fachlich einwandfreier Eignung, Tauglichkeit und Einsetzbarkeit für den jeweiligen Anlassfall, obliegt dem Auftraggeber. Ausdrücklich wird dafür keine wie immer geartete Haftung durch den Auftragnehmer übernommen.
2.7. Wird eine Ware vom Auftragnehmer aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Entwürfen, Modellen oder ähnlichen Unterlagen des Auftraggebers angefertigt, so erstreckt sich die Haftung des Auftragnehmers nicht auf die Richtigkeit der Konstruktion, sondern darauf, dass die Ausführungen gemäß den Angaben des Auftraggebers erfolgten. Der Auftraggeber hat in diesen Fällen den Auftragnehmer bei allfälliger Verletzungen von Schutz- und Sorgfaltspflichten schad- und klaglos zu halten.
2.8. Unterlagen, wie z.B.: Abbildungen, Skizzen, Zeichnungen, Muster, Kostenaufstellungen, technische Planungen, etc. werden nur dann verbindliche Vertragsbestandteile, wenn dies ausdrücklich schriftlich erklärt und vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wird.
2.9. Die Eigentums- und Urheberrechte an allen mit der Durchführung des Auftrages zusammenhängenden Unterlagen verbleiben beim Auftragnehmer. Diese Unterlagen dürfen vom Auftraggeber ohne Zustimmung des Auftragnehmers Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen des Auftragnehmers an diesen zurückzustellen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die ihm vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und übernimmt  daher auch keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser übergebenden Unterlagen.
2.10. Hinweise in den Bestellungen des Auftragnehmers auf andere Texte. Unterlagen oder Bedingungen, als die der Bestellung beigelegten, sind für den Auftragnehmer nicht rechtsverbindlich.

 

 

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das sachlich zuständige Gericht in Wien als vereinbart. Diese AGB´s gelten ab 1.12.2008.

Der Auftraggeber erteilt seine ausdrückliche Einwilligung, dass seine in der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Daten innerhalb des Unternehmens des Auftragnehmers zu betrieblichen Zwecken automationsunterstützt gespeichert, übermittelt und verarbeitet sowie zu Marketingzwecken verwendet werden können. Der Auftraggeber erklärt sich weiteres ausdrücklich damit einverstanden, dass er vom Auftragnehmer per Mail, Fax, SMS, Telefon oder jeder anderen technischen Art der Kommunikation kontaktiert wird. Der Auftraggeber stimmt des weiteren zu, über neue Produkte und Dienstleistungen des Auftragnehmers informiert zu werden und den regelmäßigen Newsletter des Auftragnehmers per Post oder E-Mail zu erhalten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. 
 Der Auftraggeber erteilt seine ausdrückliche Einwilligung zur Veröffentlichung der für den Auftraggeber produzierten Waren für werbliche Zwecke des Auftragnehmers.